Wer ein Balkonkraftwerk installiert, fragt sich oft, ob eine Anmeldung beim Netzbetreiber notwendig ist. Die gute Nachricht: Der Prozess ist heute deutlich einfacher als früher.
Muss man den Netzbetreiber informieren?
Ja. Grundsätzlich sollte der Netzbetreiber über den Betrieb eines Balkonkraftwerks informiert werden. In vielen Fällen geschieht dies automatisch über das Marktstammdatenregister.
Marktstammdatenregister
Die wichtigste Anmeldung erfolgt im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur.
Dort werden folgende Informationen eingetragen:
- Standort der Anlage
- Leistung des Wechselrichters
- Datum der Inbetriebnahme
Nach der Registrierung werden die Daten oft automatisch an den Netzbetreiber übermittelt.
Vereinfachte Anmeldung
Seit den neuen gesetzlichen Regelungen wurde die Anmeldung deutlich vereinfacht.
Viele Netzbetreiber verlangen keine zusätzliche Genehmigung mehr.
Fazit
Die Anmeldung eines Balkonkraftwerks beim Netzbetreiber ist heute unkompliziert und schnell erledigt.
